Um Verunreinigung des Übungsplatzes zu vermeiden, muss jeder Hund vor Beginn der Trainingseinheit Auslauf haben, um seine Notdurft verrichten zu können. Sollte dennoch eine Verunreinigung auf dem Platz passieren, ist diese unverzüglich vom betroffenen Hundebesitzer zu entsorgen.
Läufige Hündinnen und Hunde mit ansteckenden Krankheiten, sowie Hunde mit sichtbaren Verletzungen dürfen nicht auf das Gelände.
Das Rauchen sowie Alkoholgenuss auf dem Übungsplatz ist nicht gestattet.
Hunde müssen auf dem gesamten Gelände, sowie auf dem Übungsplatz angeleint sein, außer sie befinden sich im Training.
Hunde dürfen sich außerhalb der Trainingszeiten nicht auf dem Übungsplatz befinden.
Es dürfen keine Stachelwürger und Elektroreizgeräte benutzt werden.
Das Füttern und Streicheln von fremden Hunden ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Besitzers gestattet.
Das Training oder die Benutzung der Geräte darf nur unter Aufsicht oder in Absprache mit dem Trainer erfolgen.
Die Geräte sind sorgsam zu behandeln.
Den Anweisungen der Trainer/Vorstandschaft ist Folge zu leisten.
Eine gültige Tollwutimpfung und eine Hundehaftpflichtversicherung sind Voraussetzung für die Teilnahme am Übungsbetrieb.
Für kleinere Verstöße gegen die Platzordnung behalten wir uns vor, eine Gebühr von 5,00 Euro zu erhaben. Dahingegen führen wiederholt grobe Verstöße zum Vereinsausschluss.
Der Verein übernimmt keine Haftung von Sach- oder Personenschäden. Jeder Hundehalter haftet in vollem Umfang für die Schäden, die durch ihn oder durch seinen Hund(e) entstehen.
Für sozial unverträgliche Hunde besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.